1. Allgemeines/ Vertragsgegenstand
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" oder „Auftraggeber“ bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten/ Auftraggeber automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
Die iPlacement Unternehmergesellschaft unterstützt den Auftraggeber/ Klienten fachkundig auf den Gebieten Outplacement, Newplacement, Karriere-Coaching und berufliche Neuorientierung.
2. Auftragserteilung
Der Klient kann uns Aufträge in allen ihm genehmen Formen erteilen, also auch in elektronischer Form. Die Auftragserteilung erfolgt mittels Abschluss eines Beratervertrages mit der iPlacement UG. Ebenso nimmt iPlacement UG formlose Aufträge entgegen. Sollten daraus Unregelmäßigkeiten erwachsen, etwa eine Nicht- oder Fehlübermittlung von Daten, können wir dafür nicht haften. Insbesondere gilt dies für die Einsendung von Arbeitszeugnissen, Bewerbungsunterlagen und sonstigen Dokumenten, die geprüft werden sollen. Die iPlacement UG übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit oder den Wahrheitsgehalt der uns von unseren Auftraggebern übermittelten personenbezogenen Daten. Weiterhin haftet die iPlacement UG nicht für etwaige Schädigungen oder Nachteile für Personen, die durch die Aussagen in unseren Gutachten bei deren Weitergabe an Dritte entstehen können. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten.
3. Ausführungen durch Dritte
Als Beratungsunternehmen bedient sich die iPlacement UG teilweise bei besonderem Bedarf der Unterstützung Dritter. Die Auswahl dieser Personen trifft die Geschäftsführung der iPlacement UG. Der Klient wird über das Vorgehen informiert. Die iPlacement UG übernimmt die Haftung bezüglich der Auswahl dieser Dritten nur insofern, als sie ihrer Sorgfaltspflicht Genüge tut. Bezüglich Trainings und Coachings oder sonstiger Services ist diese gegeben, wenn die eingesetzten Dritten als Berater, Coaches und Trainer nach unseren Maßstäben renommierte Projekte durchgeführt haben, bevor sie in unser Netzwerk eingebunden wurden. Sollte die Gesellschaft ihrer Sorgfaltspflicht nachweislich nicht nachgekommen sein, erhält der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung.
4. Lieferfristen von Gutachten und Texterstellungen
Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden.
5. Störungen
Die iPlacement UG übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Klient verantwortlich.
6. Sonstige Haftung
Wenn der Auftraggeber oder der Klient nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel der iPlacement UG persönlich meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt. Wenn insbesondere ein erstellter Text, ein Gutachten, ein Coaching oder ein Training bezüglich der Qualität komplett oder teilweise in Frage gestellt wird, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden. Bei jeder Mängelrüge muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden, ansonsten entfällt jeglicher Anspruch des Klienten. Sollte eine Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die die Verletzung eines Urheberrechts oder die Ansprüche Dritter als Grundlage hätten, übernehmen wir nicht.
7. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist - hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert - und wir eine uns vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.
8. Übertragung, Versand
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
9. Zahlung/ Honorar
Für die erbrachten Beratungsleistungen (mündlich oder schriftlich) werden die im Beratungsvertrag gültigen Honorarsätze, wenn keine anderen vereinbart sind, fällig. Eine Lieferung gilt dann als abgeliefert, wenn ein erster Entwurf eines Dokuments bzw. Gutachtens versendet oder eine Beratungs- bzw. Coachingsitzung abgehalten wurde. Die Rechnung wird nach dem im Beratungsvertrag vereinbarten Zahlungsziel gestellt. Der Klient ist dazu angehalten, den Fortgang eines Projekts zu unterstützen, dies gilt insbesondere dann, wenn ein erster Textentwurf unsererseits be- oder erarbeitet und ausgeliefert wurde. Wenn der Klient seinerseits die zu erbringende Leistung - beispielsweise Ergänzungen - nicht innerhalb von 7 Tagen beibringt, gilt die Lieferung der Teilleistung als erbracht.
10. Geheimnisschutz, Diskretion
Sämtliche uns vorliegenden oder bekannten Informationen, die den Auftrag selbst oder den Auftraggeber bzw. Klienten betreffen, werden vertraulich behandelt. Die iPlacement UG kann es jedoch nicht ausschließen, dass sich, insbesondere bei elektronischer Datenübertragung, unbefugte Dritte unrechtmäßigen Zugang zu diesen Daten verschaffen. Daten werden nur dann an Dritte, beispielsweise Headhunter, weitergereicht, wenn der Klient ausdrücklich diesen Wunsch äußert und sein Einverständnis abgegeben hat.
11. Absagen oder Nichtwahrnehmung von Terminen für Coachings/Beratung
Bei Nichtwahrnehmung von Terminen für Coachings, Beratungen oder sonstigen vereinbarten Jour fix`s, ob persönlich oder telefonisch, seitens des Klienten, beispielsweise durch Koordinationsmängel oder Vergesslichkeit seitens des Klienten, behält sich die iPlacement UG vor, bis zu 100% des vereinbarten Honorars zu fakturieren, wenn die Absage am Tag des Termins erfolgt oder der Klient nicht erscheint. Bei Absagen ab 2 Tage vor dem Termin werden bis zu 50% des Honorars fällig. Ausgenommen hiervon sind Nichtwahrnehmungen von Terminen aufgrund höherer Gewalt.
12. Seminare
Die iPlacement UG behält sich vor, bei Bedarf vom Zeitpunkt der Anmeldung des Seminarteilnehmers bis 30 Tage vor Beginn des Seminars 50% der Honorarsumme in Rechnung zu stellen, ab 30 Tage das volle Honorar. Sollte ein Trainer verhindert sein, stellen wir einen adäquaten Ersatz oder erstatten das für den Tag fällige Honorar zurück. Darüber hinaus entstehende Kosten wie für Hotel, Flugtickets und sonstige Stornogebühren werden nicht erstattet. Trainingsunterlagen werden ebenso wie Coachingunterlagen nicht vom Seminarteilnehmer vervielfältigt. Bei zu geringer Teilnehmerzahl (individuell verschieden) findet das Seminar nicht statt, es erfolgt eine Erstattung der bereits überwiesenen Honorare. Das Honorar beinhaltet allein die Seminargebühr, sofern nicht anders angegeben. Etwaige Spesen, wie beispielsweise eine Hotelübernachtung, werden vom Teilnehmer entrichtet. Das volle Honorar für das Seminar ist fällig bis 5 Werktage vor Seminarbeginn. Die iPlacement UG behält sich vor, angemeldete Teilnehmer, die das Honorar bis zu diesem Zeitpunkt nicht entrichtet haben, bei Bedarf vom Seminar auszuschließen. Unter bestimmten Umständen sind individuelle Zahlungsmodalitäten möglich.
13. Kündigung
Der Beratungsvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei Kündigung eines fest vereinbarten Beratungsumfangs, wird eine Stornogebühr von 40% der noch nicht verbrauchten Honorare fällig. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
14. Wirksamkeit
Sollte mindestens eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so gilt dies nicht automatisch für sämtliche anderen Bestimmungen der AGB.
15. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Beratungsvertrag ist als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
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